Beitragsordnung seit 01.01.2006
Jahresumsatz
Beitrag
350
500
600
900
1.200
1.500
1.750
2.300
2.700
3.100
3.800
4.000
Gemäß Sondervereinbarung wird für Zweitfirmen ein Betrag in Höhe von 120,00 € pro Jahr erhoben. Der Betrag wird von der EVL Geschäftsstelle einmalig am Anfang eines Jahres gem. der Umsatzmeldung der Mitgliedsunternehmen erhoben.