- Über 1000 Mitgliedsunternehmen hat der Handelsverband Deutschland (HDE) befragt und sieht jetzt durch die Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen eine Klagewelle anrollen. Die Gastronomie bekommt bis zu 75 % des durch die Coronaschließungen entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen wird auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen. Der HDE fordert daher die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen bzw. eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel. „Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. …. weiterlesen auf der Website des HDE
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