Handelsverband Wohnen und Büro warnt vor Problemen bei der Absenkung von UVP

Für eine Branche mit unverbindlichen Verbraucherpreisempfehlungen (UVP) sind Mehrwertsteueränderungen ein Alptraum. Drei Monate braucht es, bis tausende neuer Preise ermittelt und am POS umgesetzt sind. Diesmal gibt die Regierung dafür nur drei Wochen Zeit. Und das für eine nur sechsmonatige Steuerminderung.

Der Wille des Gesetzgebers ist, dass mit 20 Milliarden Euro Steuer- verzicht die Nachfrage der Konsumenten angeregt wird. Der Anteil des Einzelhandels beträgt 6 Milliarden Euro. Den weitaus größeren Teil machen Energie und Versorgung, Dienstleistungen, Reisen und die Automobilbranche aus, wo es zu mehreren Hundert Euro Entlastung pro Neuwagen kommt. Hier muss von einer Abwrackprämie durch die Hintertür gesprochen werden.

Für den Einzelhandel bedeutet die Steuersenkung einen extrem hohen administrativen Aufwand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat wichtige Punkte klargestellt: Wer die Preisreduzierung so schnell nicht am Artikel, an der Verpackung oder im Regal ändern kann, könnte die Senkung pauschal an der Kasse vornehmen. Die Preisangaben- verordnung dürfte bei einem niedrigeren Kassenpreis unkritisch sein. Viel kritischer aber ist, dass 3 Prozentpunkte Mehrwertsteuersenkung gar nicht 3 Prozent Preisreduktion ausmachen. Vielmehr sind es nur 2,52 Prozent. Das aber wird keinem Kunden zu vermitteln sein. Wer also an der Kasse 3 Prozent abzieht, schmälert seine Marge um 0,48 Prozent. Und aufgepasst: Für preisgebundene Artikel wie Zeitschriften und Bücher darf an der Kasse gar kein Rabatt gegeben werden!

Die Preisneuauszeichnung aller Produkte ist allerdings ein nicht zu leistender Aufwand, zu dem der Handel, der die Preishoheit hat, auch nicht verpflichtet ist. Großunternehmen gehen von einem zweistelligen Millionenbetrag aus, den sie neue Preise kosten würde. Und das gleich zweimal, im Juni und im Dezember, bevor die Mehrwertsteuer wieder 19 bzw. 7 Prozent betragen wird.