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Verlängerung des Großveranstaltungsverbots gilt nicht für Messen
Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.

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